>> Bildungsurlaub: Allgemeines Informationen zur Bildungsurlaub-Anerkennung einer Sprachreise
Es klingt fast zu schön: Dein Arbeitgeber ermöglicht dir eine bezahlte
Freistellung von der Arbeit, damit du einen Sprachkurs machst und eine fremde Kultur erlebst. Noch schöner klingt es, wenn wir dir sagen, dass du darauf sogar einen Rechtsanspruch hast!
Bevor du jetzt los rennst, deine Koffer packst und deinem Arbeitgeber die
frohe Botschaft verkündest, müssen wir deine Begeisterung allerdings etwas bremsen: Damit dein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, müssen viele Kriterien erfüllt werden und leider haben nicht alle Bundesländer ein Bildungsurlaubsgesetz, auf das du dich berufen kannst. Wer sich für einen Bildungsurlaub entscheidet, muss den Aufenthalt sorgfältig planen und sich über die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes genau informieren. Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Hamburg – überall gibt es unterschiedliche Bestimmungen und Anforderungen.
Für unsere Kunden hat sich das Linguland Team schon mehr als einmal erfolgreich durch den Dschungel der Bildungsurlaub-Regelungen gekämpft – und auch dich unterstützen wir natürlich gerne bei der Suche nach einer geeigneten Sprachschule. Grundsätzlich gilt:
- Es müssen mindestens 30 Unterrichtseinheiten Sprachkurs
pro Woche belegt werden.
- Du kannst deinen Bildungsurlaub für eine oder für zwei
Wochen buchen.
- Die Sprachschule muss vom jeweiligen Bundesland für
Bildungsurlaub anerkannt sein.
Details zu den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer findest du in den Detailbeschreibungen (siehe Unterlinks)
>> Anerkennung einer Sprachreise als Bildungurlaub in NRW
NRW ist das einzige Bundesland Deutschlands, dass Sprachkurse im Ausland und somit Sprachreisen leider nicht als Bildungsurlaub anerkennt. Aber es gibt trotzdem einige Tricks, z.B. wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten Filialen in anderen Bundesländern hat. (mehr)