Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Brandenburg
In Brandenburg gibt es die Bildungsfreistellung, die dem Bildungsurlaub in anderen Bundesländern entspricht. Sie ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) geregelt. Auch hier werden Angestellten und Auszubildenden zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren eingeräumt. Gerade für einen Sprachkurs ist es besonders nützlich und lohnenswert, diese zehn Tage am Stück aufzuwenden!
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Für die Freistellungsdauer bekommst du weiterhin dein reguläres Gehalt. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt sechs Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Er kann deinen Antrag zwar ablehnen, dies jedoch nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Brandenburg:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument des Ministeriums für Bildung,
Jugend und Sport, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.