Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Saarland
Im Saarland kannst du dein Recht auf Bildungsfreistellung als Beschäftigter, Beamter, Richter oder Auszubildender geltend machen, wenn du dich schon mindestens zwölf Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befindest. Laut dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) hast du einen Anspruch auf sechs Tage Freistellung im Jahr. Ab dem dritten Tag musst du die Hälfte dieser Zeit selbst mit einbringen, zum Beispiel in Form von Urlaubstagen, Überstunden oder auch Samstagen. Das heißt, dass du Anspruch auf max. 4 Tage gesonderter Freistellung deines Arbeitgebers hast, in der dein Gehalt regulär weiter gezahlt werden muss.
Das Saarland ist eines von wenigen Bundesländern, das auch Beamten, Richterinnen und Richtern Bildungsurlaub gewährt.
Im Saarland werden alle Weiterbildungsveranstaltungen als freistellungsfähig anerkannt, die „nach vergleichbaren Standards bereits von einem anderen Bundesland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union [...] als freistellungsfähig festgestellt wurden“ (§6 (2), SBFG). Daher kannst du an jeder Schule, die in einem beliebigen Bundesland als Weiterbildungsträger anerkannt wurde, deinen Sprachkurs im Rahmen des Bildungsurlaubs absolvieren.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Dein Arbeitgeber muss dir spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung gegeben haben. Er kann deinen Antrag zwar ablehnen, dies jedoch nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber im Saarland:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.