Zeige alle Sprachschulen mit einer Anerkennung für Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
Die Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt kann bis zu fünf Tage in einem Kalenderjahr betragen. Der Anspruch aus zwei Jahren kann auch zusammengelegt werden, sodass du alle zwei Jahre zehn Tage Bildungsurlaub nehmen kannst. Gerade für einen Sprachkurs ist es besonders nützlich und lohnenswert, diese zehn Tage am Stück aufzuwenden!
Für einen Bildungsurlaub geeignet sind laut den Bestimmungen des Bildungsfreistellungsgesetzes in Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur politischen und beruflichen Weiterbildung, die vom zuständigen Landesministerium als freistellungsfähig anerkannt sind. Der Arbeitnehmer unterliegt einer Berichtspflicht bezüglich der besuchten Maßnahme und der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, einen solchen Bericht einzufordern.
Voraussetzung: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Für die Freistellungsdauer bekommst du weiterhin dein reguläres Gehalt. Vergiss nicht, deinen Arbeitgeber rechtzeitig, das heißt spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn, schriftlich zu informieren. Er kann deinen Antrag zwar ablehnen, dies jedoch nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
So beantragst du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt:
Schritt 1: Wir informieren dich gern über mögliche Sprachkurse und helfen dir, den passenden Sprachkurs für dich zu finden. Beachte auch die Übersicht unten.
Schritt 2: Du buchst deinen Sprachkurs. Zusammen mit der Buchungsbestätigung bekommst du von uns ein Dokument, das die Anerkennung deines Kurses für den Bildungsurlaub bestätigt.
Schritt 3: Die Buchungsbestätigung und das Anerkennungsdokument legst du deinem Arbeitgeber vor und beantragst so deine Freistellung für den Bildungsurlaub.