Allgemeine Geschäftsbedingungen für ReiseveranstalterleistungenAllgemeine Geschäftsbedingungen für vermittelte ReiseleistungenAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalterleistungen
Fassung vom 01.01.2010:
Die Veranstalter-AGB gelten für kombinierte Reiseleistungen (z.B. Kurs und Unterkunft).
Sprachreiseveranstalter ist Linguland Sprachreisen GmbH
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer:
María Castro Blazquez, Markus Arndt
Hans-Böckler-Str. 14, D-44787 Bochum
Telefon +49 (0)234 68 70 98-0
Fax +49 (0)234 68 70 98-29
Eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 8049.
Ein Vertragsverhältnis ensteht mit der Linguland Sprachreisen GmbH, welche die nach Buchung einen Sicherungsschein ausstellt.
1. Abschluß des Vertrags
Die Buchung erfolgt über die Internetseite von Linguland. Durch Erstellung der Rechnung durch Linguland kommt der Vertrag zustande. Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie als "qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein der R&V zugeschickt. Sie sind an Ihre Anmeldung bis zur Annahme durch Linguland, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Sprachkursprospekt oder im Internet beschriebenen Kurse und Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen mit Linguland.
2. Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises
Der Preis für die gebuchten Leistungen teilt sich in eine Anzahlung und eine Restzahlung auf. Die Anzahlung ist 7 Tage nach dem Erstellen der Rechnung und dem Versenden des Sicherungsscheins, die Restzahlung ist 28 Tage vor Kursantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Kursantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Preis für den Sprachkurs und die gebuchten Zusatzleistungen sofort nach dem Erhalt der Rechnung fällig. Entschädigungen für Rücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Ausstellung der Rechnung sofort fällig.
3. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Kursantritt vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Linguland. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat die Linguland Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt sind:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 130 €
- bis 35 Tage vor Reiseantritt 30% mindestens 130 €
- bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
- bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%
- bis 4 Tage vor Reiseantritt 70%
- ab dem 3. Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Bei Nichtantritt des Sprachkurses und der übrigen gebuchten Leistungen ohne vorherigen Rücktritt verfällt der gesamte Preis. Für einen Rücktritt von einem Teil der gebuchten Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Rücktritt. Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Linguland Sprachreisen ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
4. Ersatzperson
Bis vor Kursbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Linguland kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 € pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert berechnet.
5. Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin und Unterkunftsart sind bis 14 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen eine Gebühr von 40 € möglich. Für spätere Änderungswünsche beträgt die Gebühr 100 €.
6. Kündigung durch Linguland (Veranstalter-AGB) bzw. den Leistungsträger (Vermittler-AGB)
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat der Veranstalter (Veranstalter-AGB) bzw. der Leistungsträger (Vermittler-AGB) das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Preis der Leistungen bleibt erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich Linguland um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie im Falle einer Umbuchung.
8.1. Gewährleistung/Abhilfe
Weist der gebuchte Sprachkurs und ggf. die zusätzlich gebuchten Leistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Sprachschule vor Ort bzw. an die Ihnen mit den Sprachkursunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende des Sprachkurses etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich bei Linguland geltend machen.
8.2. Abbruch
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, den Sprachkursus aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.
9. Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Teilnehmer des Sprachkurses ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Sprachkurses oder der gebuchten Leistung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen der Sprachschule oder der Linguland bedingt sind.
Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
10. Minderjährige
Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten über die gesamte Zeit des Sprachkurses und der Abwesenheit aus dem Aufsichtsbereich der Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der/die Minderjährige unter ständiger Aufsicht bleibt. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, sich so schnell wie möglich mit der Sprachschule vor Ort in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen festzulegen. Diese Regelung wird mit der Buchung ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten anerkannt, Minderjährige bestätigen, ihren Erziehungsberechtigten Kenntnis von diesen AGB gegeben zu haben.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Linguland herbeigeführt worden ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
12. Preiserhöhung
Preiserhöhung aufgrund von Umständen, die erst nach Erstellung der Rechnung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Rechnungsstellung und Kursantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierzu zählen auch Preisänderung infolge von Wechselkursschwankungen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises müssen spätestens bis 21 Tage vor Sprachkursantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. Der Kunde hat seine Ansprüche unverzüglich nach der Mitteilung durch Linguland über die Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.
13. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter oder Leistungsträger ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Sprachkursvertrag und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
14. Sonstiges
An Feiertagen, Samstagen und Sonntagen bleiben die Sprachschulen geschlossen. Der Unterricht wird in den meisten Fällen nicht nachgeholt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Für Ansprüche gegen die Linguland oder jegliche andere gerichtliche Auseinandersetzung ist der Gerichtsstand Bochum, Deutschland vereinbart. Auf diese AGBs findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Änderungen oder ergänzende Abreden erfordern die Schriftform.
(im Folgenden nur für Veranstalter-Leistungen): Buchungen von Zusatzleistungen, die über das reguläre Angebot unserer Webseite hinausgehen (insb. u.a. Unterkunftsverlängerung über die volle Woche hinaus) können im Einzelfall in den Ausstattungsmerkmalen vom Standardangebot abweichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für vermittelte Reiseleistungen
Fassung vom 01.01.2010:
Die Vermittler-AGB gelten für nicht-kombinierte Reiseleistungen (z.B. nur Sprachkurs).
Sprachkursvermittler ist Linguland Sprachreisen GmbH
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer:
María Castro Blazquez, Markus Arndt
Hans-Böckler-Str. 14, D-44787 Bochum
Telefon +49 (0)234 68 70 98-0
Fax +49 (0)234 68 70 98-29
Ein Vertragsverhältnis entsteht direkt mit der gebuchten Sprachschule. Linguland tritt lediglich als Vermittler der Leistung in Erscheinung und erstellt die Rechnung im Namen und im Auftrag der jeweiligen Sprachschule.
1. Abschluss des Vertrags
Mit Ausfüllen der Formularfelder und Abschluss des Buchungsvorganges beauftragen Sie Linguland, eine im Zusammenhang mit Sprachunterricht stehende Dienstleistung, die von einem dritten Anbieter erbracht wird, zu vermitteln. Sie sind an Ihre Anmeldung bis zur Annahme durch Linguland, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Die Erstellung einer Rechnung gilt als Annahme durch Linguland. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Sprachkursprospekt oder im Internet beschriebenen Kurse und Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen mit Linguland. Die vertragliche Verpflichtung von Linguland bezieht sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der sprachkursbezogenen Einzelleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten von Linguland.
2. Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises
Der Preis für die gebuchten Leistungen teilt sich in eine Anzahlung und eine Restzahlung auf. Die Anzahlung ist 7 Tage nach dem Erstellen der Rechnung und dem Versenden des Sicherungsscheins, die Restzahlung ist 28 Tage vor Kursantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Kursantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Preis für den Sprachkurs und die gebuchten Zusatzleistungen sofort nach dem Erhalt der Rechnung fällig. Entschädigungen für Rücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind bei Ausstellung der Rechnung sofort fällig.
3. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Kursantritt vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Linguland. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat die Linguland Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt sind:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 130 €
- bis 35 Tage vor Reiseantritt 30% mindestens 130 €
- bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
- bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%
- bis 4 Tage vor Reiseantritt 70%
- ab dem 3. Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Bei Nichtantritt des Sprachkurses und der übrigen gebuchten Leistungen ohne vorherigen Rücktritt verfällt der gesamte Preis. Für einen Rücktritt von einem Teil der gebuchten Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem Rücktritt. Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Linguland Sprachreisen ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
4. Ersatzperson
Bis vor Kursbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Linguland kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 € pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert berechnet.
5. Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin und Unterkunftsart sind bis 14 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen eine Gebühr von 40 € möglich. Für spätere Änderungswünsche beträgt die Gebühr 100 €.
6. Kündigung durch den Leistungsträger
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat der Veranstalter (Veranstalter-AGB) bzw. der Leistungsträger (Vermittler-AGB) das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Preis der Leistungen bleibt erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich Linguland um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie im Falle einer Umbuchung.
8.1. Gewährleistung/Abhilfe
Weist der vermittelte Sprachkurs aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Leistungsträger vor Ort bzw. an die Ihnen mit den Sprachkursunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Linguland wird sich um eine Vermittlung zwischen Ihnen und dem Leistungsträger bemühen, sofern Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende des Sprachkurses etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich über Linguland geltend machen.
8.2. Abbruch
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, den Sprachkursus aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.
9. Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Teilnehmer des Sprachkurses ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Sprachkurses oder der gebuchten Leistung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen der Sprachschule oder der Linguland bedingt sind.
Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
10. Minderjährige
Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten über die gesamte Zeit des Sprachkurses und der Abwesenheit aus dem Aufsichtsbereich der Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der/die Minderjährige unter ständiger Aufsicht bleibt. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, sich so schnell wie möglich mit der Sprachschule vor Ort in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen festzulegen. Diese Regelung wird mit der Buchung ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten anerkannt, Minderjährige bestätigen, ihren Erziehungsberechtigten Kenntnis von diesen AGB gegeben zu haben.
11. Haftungsbeschränkung
Siehe Absatz 11 der AGB für Reiseveranstalterleistungen, ergänzend dazu:
Die Haftung durch Linguland beschränkt sich lediglich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
12. Preiserhöhung
Preiserhöhung aufgrund von Umständen, die erst nach Erstellung der Rechnung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Rechnungsstellung und Kursantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierzu zählen auch Preisänderung infolge von Wechselkursschwankungen. Genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises müssen spätestens bis 21 Tage vor Sprachkursantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. Der Kunde hat seine Ansprüche unverzüglich nach der Mitteilung durch Linguland über die Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.
13. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter oder Leistungsträger ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Sprachkursvertrag und im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
14. Sonstiges
An Feiertagen, Samstagen und Sonntagen bleiben die Sprachschulen geschlossen. Der Unterricht wird in den meisten Fällen nicht nachgeholt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Für Ansprüche gegen die Linguland oder jegliche andere gerichtliche Auseinandersetzung ist der Gerichtsstand Bochum, Deutschland vereinbart. Auf diese AGBs findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Änderungen oder ergänzende Abreden erfordern die Schriftform.
Zusatz: Allgemeine Geschäftsbedingungen der einzelnen Sprachschulen
Bei lediglich vermittelten Leistungen kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Kunde und der Sprachschule direkt zustande. Es gelten deshalb die AGB der jeweiligen Sprachschule, die Ihnen während des Buchungsprozesses vermittelter Leistungen angezeigt werden. Für folgende Sprachschulen können vermittelte Sprachkurse gebucht werden. Durch Klick auf den Namen gelangen Sie zu den AGB der entsprechenden Sprachschule: Academia Columbus Costa Rica (CR), Academia Columbus Playa del Carmen (MX), Academia Columbus Quito (EC), Academia Contacto Madrid (ES), Academia Tica San Jose (CR), Accent Français (FR), ACE Brisbane (AU), ACE Perth (AU), ACE Sydney Downtown (AU), ACE Sydney Manly Beach (AU), AES Academy of English Studies (EN), Annalivia (IE), Atlantic Language School (IE), Atlas (IE), Australian College of English Cairns (AU), B.E.L.S. Ltd. (MT), Babylon Idiomas Barcelona (ES), Babylon Idiomas Madrid (ES), Babylon Idiomas Sevilla (ES), Babylon Idiomas Valencia (ES), Bath Kaplan (EN), BELS Ltd. (MT), Brandon College San Francisco (US), California School of Languages (US), CapeStudies Cape Town (ZA), CEL College of English Language (US), Centro Español de la Habana (CU), Centro Italiano Napoli (IT), Centro Linguistico Internacional (GT), CIAL Faro (PT), CIAL Lisboa (PT), CLIC Cadiz (ES), CLIC Sevilla (ES), Coastal Spanish Institute (CR), Colon Fremdspracheninstitut (DE), Cork English College (IE), Dialogo Language School (BR), Die Akademie S. L. (ES), EAC Edinburgh (SF), Easy School of Languages (MT), ECELA Santiago, Latin Immersion (CL), ECELA Buenos Aires (AR), Ecole France Langue Nice (FR), Ecole France Langue Paris (FR), Ecole Lyon Bleu (FR), Educa (RU), ELC Boston (US), ELC Los Angeles (US), English Language Academy (MT), Estudio Sampere Cuenca (EC), ETC International College (EN), Fast Forward Language Institute (PT), French in Normandy (FR), Global Village Calgary (CA), Global Village Hawaii (US), Global Village Noosa Heads (AU), Global Village Sydney (AU), IH Belfast (NN), IH Newcastle (EN), ILAC Toronto (CA), ILAC Vancouver (CA), Instituto Torre di Babele (IT), Instituto Venezia (IT), Intensive English Center (US), INTRAX Chicago (US), INTRAX San Diego (US), ISIS Brighton (EN), ISIS Greenwich School of English (EN), ISLA Salamanca (ES), Istituto Leonardo da Vinci Roma (IT), K2 Internacional Escuela de Español (ES), La Janda IH Vejer (ES), Langue Onze (FR), Leonardo da Vinci Firenze (IT), Leonardo da Vinci Milano (IT), Leonardo da Vinci Siena (IT), Liden & Denz Moscow (RU), Liden & Denz St. Petersburg (RU), Linguadua Milano (IT), Linguatime School of English (MT), Linguaviva (IT), Liverpoolila Language Academy (EN), LSI Auckland (NZ), LSI Boston (US), LSI Brisbane (AU), LSI Cambridge (EN), LSI Christchurch (NZ), LSI London Hampstead (EN), LSI New York Metropolitan College (US), LSI Zürich (CH), Málaga ¡Sí! (ES), Malvernhouse London (EN), Oxford School of English (EN), Proyecto espanol Alicante (ES), Proyecto español Granada (ES), Rennert Bilingual Miami (US), Rennert Bilingual New York (US), Salisbury Kaplan (EN), Societé Dante Alighieri, Siena Committee (IT), Solexico Oaxaca (MX), Solexico Playa del Carmen (MX), Solexico Puerto Vallarta (MX), Spanish school at Universidad International (MX), Tamwood International College Vancouver (CA), Tamwood International College Whistler (CA), The Horner School Dublin (IE), The Spanish Language Center (ES), Torquay Kaplan (EN), Worldpuzzle Lisboa (PT), Zoni Language Center New York (US), Zoni Language Centre Miami (US)