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Kurse in Frankreich - Visum und Einreise

Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Damit können deutsche Staatsangehörige sehr unkompliziert zu Französischkursen in Frankreich einreisen. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Frank­reich einreisen. Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich aber bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt. Also solltest du bei der Einreise zu deinem Französischkurs in Frankreich deine Ausweispapiere immer griffbereit haben. Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.

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