Wenn du nachweisen kannst, dass du den Sprachkurs beruflich brauchst, kannst du versuchen, deinen Sprachkurs steuerlich abzusetzen. Normalerweise ist dieses aber nur mit den reinen Sprachkurskosten (Kurs + Anmeldegebühr + Kursmaterial) möglich. Die Unterkunft ist nicht absetzbar. Da wir diese Positionen auf unseren Rechnungen einzeln auflisten, ist es leicht, den Betrag herauszufinden, der eventuell absetzbar ist.
Da die steuerliche Absetzbarkeit einer Sprachreise aber wirklich vom Einzelfall abhängig ist, setze dich dazu während deiner Lohnsteuererklärung mit deinem Steuerberater zusammen. Hilfreich kann auch eine Bestätigung deines Arbeitsgebers sein, der bekräftigt, dass du die Fremdsprache für deinen Job benötigst.
Hast du weitere Fragen zu diesem Thema? Dann schreib uns eine E-Mail oder rufe uns unter (0234) 68 70 980 direkt im Büro an. Wir freuen uns darauf, dir deine Fragen beantworten zu können.