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Visum und Einreise für Englischkurse in Neuseeland

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist ab dem 1. Juli 2019 möglich. Das ETA muss auch für einen Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden.

Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (NZ$12,00 bei Beantragung online; NZ$9,00 bei Beantragung über eine App auf dem Handy). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Die zuständige Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe von derzeitig NZ$35,00 erhoben.
Weitere Informationen bietet New Zealand Immigration.

Einreise mit Kindern


Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich. Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten (in englischer Sprache) mitzuführen.

Längerer Aufenthalt oder andere als touristische Zwecke


Möchtest du dich insgesamt länger als drei Monate in Neuseeland aufhalten, benötigst du ein Visum, dass im Heimatland bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei der Einreise zu ihrem Englischkurs in Neuseeland die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung können grundsätzlich auch in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas).

Botschaft von Neuseeland
Friedrichstraße 60 (Atrium, 4. Etage)
10117 Berlin
Deutschland

Tel.: 030-20 62 10
Fax: 030-20 62 11 14
E-Mail: [email protected]


Weitere Vertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Neuseeland/Vertretungen_20Neuseeland.html

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street (Thorndon)
6011 Wellington
Neuseeland

Tel.: (0064 4) 473 60 63
Fax: (0064 4) 473 60 69
E-Mail: [email protected]

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland - Hesketh Henry Lawyers
41 Shortland Street
Auckland
Neuseeland

Tel.: (0064 9) 375 87 18
Fax: (0064 9) 36 55 21
E-Mail: [email protected]

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
10 Wairarapa Terrace
Christchurch
Neuseeland

Tel.: (0064 3) 347 67 29
Fax: (0064 3) 347 64 50
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