Visum und Einreise für Englischkurse in Südafrika
Für touristische Aufenthalte in Südafrika, zu denen auch Sprachreisen zählen, benötigen Angehörige der meisten EU-Länder und der Schweiz kein Visum.
Der visumsfreie Aufenthalt ist bis zu 90 Tage möglich für Angehörige aus:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Botswana, Brasilien, Chile, Dänemark, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und NordirlandIsland (Britische Inseln Bailiwick of Guernsey und Jersey, Isle of Man, Virgin Islands), Israel, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Paraguay, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Simbabwe, Singapur, Spanien, St. Vincent & Grenadines, Tschechische Republik, Uruguay, USA, Venezuela.
Der visumsfreie Aufenthalt ist bis zu 30 Tage möglich für Angehörige aus:
Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hong Kong, Jordanien, Kapverdische Inseln, Lesotho, Macau, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Polen, Sambia, Sychellen, Slowakische Republik, Südkorea, Swaziland, Thailand, Türkei, Ungarn, Zypern.
Einreise nach Südafrika
Mit einem Reisepass der oben genannten Staaten wird dir für deinen Englischkurs in Südafrika eine Besuchergenehmigung (sog. visitors permit) für diesen Zeitraum erteilt (max. 90 bzw. 30 Tage), wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass dein Reisepass bei Einreise noch mindestens 30 Tage über den Ausreisetag aus Südafrika hinaus gültig ist. Ein gültiges Rückflugticket musst du vorweisen können.
Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs ("Civitas", Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
TIPP: Besorge dir vor Abreise eine beglaubigte Kopie deines Reisepasses und führe diese in Südafrika immer mit. Dies kostet etwa 10 EUR bei jedem Notar in deiner Stadt. Auch ist es nützlich, Scans aller persönlicher Dokumente auf einem Online-Speicher wie Google, Dropbox oder unter den gesendeten Objekten eines Online-Mail-Services zu hinterlegen.
Einreise nach Südafrika mit Kindern / als Minderjährige
Kinderausweise werden nur mit Lichtbild anerkannt. Aber auch der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist möglich. Alleinreisende Minderjährige benötigen immer eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig, um Probleme bei der Einreise nach Südafrika zu vermeiden.
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstraße 18
10785 Berlin
Deutschland
Tel.: 030-22 07 30
Fax: 030-22 07 31 90
Weitere Vertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Suedafrika/Vertretungen_20Suedafrika.html
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
22 Riebeek Street (19th Floor, Safmarine House)
8001 Cape Town
Südafrika
Tel.: (0027 21) 405 30 00
Fax: (0027 21) 421 04 00
E-Mail: [email protected]
Weitere Vertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Suedafrika/DeutscheVertretungen.html