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Visum und Einreise für Englischkurse in USA

Brauche ich ein spezielles Visum für die Einreise in die USA?


Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsangehörige brauchen für einen touristischen Aufenthalt in den USA, der nicht länger als 90 Tage dauert, kein Visum, sondern lediglich eine ESTA-Registrierung. Einen Sprachkurs mit weniger als 18 Zeitstunden pro Woche zu belegen gilt als touristischer Aufenthalt.

Wenn du einen intensiven Sprachkurs mit mehr als 18 Wochenstunden belegen oder länger als 90 Tage in den USA bleiben möchtest, brauchst du das F1-Visum. Wir helfen dir gern beim Antrag.


ESTA oder F1-Visum – Welches Dokument brauche ich, um für einen Sprachkurs in die USA einzureisen?


Für Sprachreisende gibt es zwei Arten von Dokumenten, um sich bei der Einreise in die USA auszuweisen:


  • ESTA (Electronic System for Travel Authorization): Eine Einreise mit ESTA ist dann zu empfehlen, wenn dein Sprachkurs maximal 18 Wochenstunden umfasst und dein Gesamtaufenthalt in den USA nicht länger als 90 Tage dauert. Für das ESTA kannst du dich ganz einfach ein paar Tage vor deiner Abreise online registrieren.

  • F1-Visum für Sprachschüler: Wenn dein Sprachkurs mehr als 18 Wochenstunden umfasst (z.B. Intensiv-Sprachkurs oder Power-Sprachkurs) ODER wenn du länger als 90 Tage in den USA bleiben möchtest, brauchst du ein F1-Visum. Du solltest dich bestenfalls spätestens acht Wochen vor deiner Einreise um die Beantragung kümmern.

  • Darf ich während meines Aufenthalts in den USA arbeiten?

    Weder mit dem ESTA, noch mit einem F1-Visum darfst du während deines Aufenthalts in den USA einer bezahlten Arbeit nachgehen. Unbezahlte Praktika sind jedoch erlaubt. Einige unserer Partnerschulen vermitteln Praktikumsplätze. Sprich uns gern darauf an.


    Wo kann ich vor meiner Abreise ein F1-Visum beantragen?

    Alle Anfragen zum F1-Visum müssen online über den Visa-Dienstleister der US-Botschaften gemacht werden. Im Laufe des Antragsverfahrens wirst du zum Interview in eine der folgenden US-Auslandsvertretungen eingeladen:


    • In Deutschland: US-Botschaft in Berlin, US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder US-Konsulat in München
    • In Österreich: US-Botschaft in Wien
    • In der Schweiz: US-Botschaft in Bern

    Wie läuft die Beantragung des F1-Visums ab?


    Um ein F1-Visum in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu beantragen, folgst du diesen Schritten:


    Schritt 1: Lies diese Seite aufmerksam durch und überlege, ob du für deine geplante Sprachreise das F1-Visum brauchst. Melde dich im Zweifel bei uns und wir beraten dich.

    Schritt 2: Melde dich online beim offiziellen Visa-Dienstleister der US-Botschaften an und fülle dort das Online-Formular DS-160 aus. Hinweis: Das F1-Visum ist ein "Nichteinwanderungsvisum".

    Schritt 3: Buche deinen Sprachkurs USA und sende uns eine Kopie deines gültigen Reisepasses zu. Wir leiten sie weiter an die Sprachschule, die deine Angaben überprüft und das Dokument I-20 ausstellt. Dieses Dokument brauchst du im Original für deinen Visumsantrag. Achte also darauf, dass du den Sprachkurs möglichst frühzeitig buchst, damit das I-20 mit der US-Post einige Wochen vor Beginn deiner Reise bei dir ankommt. Ein Expressversand ist gegen eine Versandgebühr möglich.

    Schritt 4: Sobald die Sprachschule das I-20 ausgestellt hat, bekommst du von uns vorab einen Scan des Dokuments per E-Mail zugeschickt. Dort steht ein SEVIS-Code, den du in deinem Konto beim Visa-Dienstleister angeben musst, um anschließend die Zahlungsaufforderung für die Visumsgebühr (auch "SEVIS-Gebühr") zu erhalten. Du solltest die SEVIS-Gebühr (350 USD) zeitnah entrichten.

    Schritt 5: Melde dich beim Visa-Dienstleister für einen Interviewtermin in einer der unten genannten Auslandsvertretungen der USA an und sei pünktlich da.

    Schritt 6: Den Status deines Visumsantrags und den voraussichtlichen Versandtermin kannst du online in deinem Konto beim Visa-Dienstleister einsehen.

    Welche Dokumente brauche ich für den F1-Visumsantrag (Studentenvisum)?


    • Einen Reisepass, der bis sechs Monate nach der geplanten Rückreise aus den USA gültig ist
    • Das Ausgefüllte Online-Antragsformular DS-160
    • Das Dokument I-20, das dir von deiner Sprachschule in den USA zugesandt wird
    • Zahlungsbeleg der SEVIS-Gebühr (350 USD)
    • Einen Nachweis deiner finanziellen Situation. Um anzuzeigen, dass du dir deine Reise leisten kannst, ohne in den USA illegal arbeiten zu müssen, solltest du für jeden Monat, den du in den USA verbringen willst, 2.500 USD nachweisen können. Dieser Nachweis kann sein: Gehaltsnachweis, Förderungsnachweis eines Stipendiums oder ein Kontoauszug.
    • Es empfiehlt sich, weitere Zeugnisse von Schule, Ausbildung oder Studium, sowie bestehende Arbeitsverträge zum Interviewtermin mitzunehmen.

    Wenn du Fragen zu den Themen Einreise in die USA, Studentenvisum USA oder Visa für Sprachreisen hast, ruf uns gern an oder schreibe uns eine E-Mail und wir gehen alle Schritte mit dir durch.



    US-Konsulat München - Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
    Königinstraße 5
    80539 München
    Deutschland


    Alle Anfragen zu Nichteinwanderungsvisa müssen online über den Visa-Informationsdienst der US-Botschaften gemacht werden.

    Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika - Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
    Clayallee 170
    14195 Berlin
    Deutschland



    Alle Anfragen zu Nichteinwanderungsvisa müssen online über den Visa-Informationsdienst der US-Botschaften gemacht werden.

    US-Generalkonsulat Frankfurt - Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
    Gießener Straße 30
    60435 Frankfurt am Main
    Deutschland


    Alle Anfragen zu Nichteinwanderungsvisa müssen online über den Visa-Informationsdienst der US-Botschaften gemacht werden.

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland - Embassy of the Federal Republic of Germany
    4645 Reservoir Road, N.W.
    20007-1998 Washington, D.C.
    USA

    Tel.: +1 202 298 40 00
    Fax: +1 202 298 42 49
    E-Mail: [email protected]

    Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland - Consulate General of the Federal Republic of German
    Three Copley Place, Suite 500
    MA 02116 Boston
    USA

    Tel.: +1 617 369 49 34
    Fax: +1 617 369 49 40
    E-Mail: [email protected]

    Generalkonsulat der BRD - Consulate General of the Federal Republic of Germany
    676 North Michigan Avenue, Suite 3200
    IL 60611 Chicago
    USA

    Tel.: +1 312 202 04 80
    Fax: +1 312 202 04 66
    E-Mail: [email protected]

    Generalkonsulat der BRD - Consulate General of the Federal Republic of Germany
    6222 Wilshire Boulevard, Suite No. 500
    CA 90048 Los Angeles
    USA

    Tel.: +1 323 930 27 03
    Fax: +1 323 930 28 05
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    Generalkonsulat der BRD - Consulate General of the Federal Republic of Germany
    285 Peachtree Center Avenue, N.E. | Marquis Two Tower, Suite 901
    GA 30303-1221 Atlanta
    USA

    Tel.: +1 404 659 47 60
    Fax: +1 404 659 12 80

    Generalkonsulat der BRD - Consulate General of the Federal Republic of Germany
    1960 Jackson Street
    CA 94109 San Francisco
    USA

    Tel.: +1 415 775 10 61
    Fax: +1 415 775 01 87
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    USA

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    Generalkonsulat der BRD - Consulate General of the Federal Republic of Germany
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