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Visum und Einreise für Spanischkurse in Mexiko

Deutsche, Schweizer und Österreichische Staatsangehörige, sowie Angehörige aller anderen Schengen-Staaten, können für einen touristischen Aufenthalt (u.A. Sprachkurse) ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Du kannst hierfür bis zu 90 Tage in Mexiko bleiben. Du brauchst einen maschinenlesbarer Reisepass (auch vorläufig), der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Normale nationale Dokumente wie Personalausweise reichen nicht aus.

Einreise, Aufenthalt und Ausreise aus Mexiko


Für die Einreise nach Mexiko benötigst du nur eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhältst du während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko oder kannst sie auch vorher bei der mexikanischen Botschaft oder dem mexikanischen Generalkonsulat deines Landes beantragen. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf den Gültigkeitszeitraum geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden, falls du nach deinem Spanischkurs noch in Mexiko reisen möchtest.

Zur Einreise brauchst du einen noch mindestens 6 Monate bzw. in jedem Fall über die geplante Aufenthaltsdauer gültigen maschinenlesbaren Reisepass. Bei der Einreise zu deiner Sprachreise in Mexiko bekommst du einen Touristenkarte, die du während deines gesamten Aufenthalts aufbewahren musst.

Während deines Aufenthalts in Mexiko muss der Reisepass oder eine beglaubigte Passkopie und die Touristenkarte immer mitgeführt werden. Bei Passverlust solltest du unverzüglich das Konsulat oder die Botschaft deines Heimatlandes in Mexiko aufsuchen.
TIPP: Besorge dir vor Abreise eine beglaubigte Kopie deines Reisepasses und führe diese in Mexiko mit. Dies kostet etwa 10 EUR bei jedem Notar in deiner Stadt.
TIPP 2: In Mexiko gibt es recht häufig Polizeikontrollen. Leider ist die Polizei sehr korrupt und berechnet dir häufig irgendwelche Strafen, die gerechtfertigt sein können oder auch nicht. Es empfiehlt sich, immer mehrere Geldbörsen mitzuführen, sodass man bei allzu überzogenen Forderungen mit Blick auf das Portmonnaie erst einmal etwas weniger Geld anbieten kann. In vielen Fällen lassen sich die Polizisten darauf ein. Wir empfehlen grundsätzlich, die jeweils aktuellen Sicherheitshinweise für Mexiko zu berücksichtigen, beispielsweise die des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MexikoSicherheit.html

Bei Ausreise musst du die Touristenkarte wieder abgeben. Du solltest Gebühren für die Ausreise einplanen, diese ändern sich jedoch ständig. Wenn du rund 50 USD in mexikanischer Währung einplanst, sollte dies ausreichen, bitte informiere dich aber während deines Aufenthalts in der Sprachschule.

Längere Aufenthaltsdauer oder andere Aufenthaltszwecke


Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden, aber du hast keinen Anspruch darauf. Daher ist es bei geplanten Aufenthalten von mehr als 3 Monaten immer besser schon zuhause beim mexikanischen Kosulat oder der Botschaft ein Visum zu beantragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Zur Einreise zu deinem Spanischkurs in Mexiko sollte der deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko.
Für Aufenthaltszwecke wie Freiwilligenarbeit, Arbeit oder auch z.B. Praktika, Tätigkeiten als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen und auch generell längere Aufenthaltsdauer musst du ein separates Visum beantragen. Bitte kontaktiere hierzu vor Abreise das mexikanische Konsulat oder die mexikanische Botschaft in deinem Heimatland, denn solche Tätigkeit muss beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Bitte informiere dich in solchen Fällen vor Reiseantritt bei den zuständigen Stellen.

Einreise nach Mexiko mit Flügen über die USA


Die meisten Flüge nach Mexiko führen über die USA. Mit einem Reisepass aus einem Schengen-Staat ist die normalerweise unproblematisch, dennoch solltest du zusätzlich die Regelungen einer Einreise in die USA berücksichtigen, weil der Umstieg an einem US-Flughafen mit einer kurzzeitigen Einreise verbunden ist.

Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Deutschland

Tel.: 030 - 2693230
Fax: 030 - 269323700
E-Mail: [email protected]


Weitere Vertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mexiko/Vertretungen_20Mexiko.html

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Horacio 1506, Col. Los Morales Sección Alameda, Deleg. Miguel Hidalgo
11530 México D.F.
Mexiko

Tel.: (0052 55) 52 83 22 0
E-Mail: Visastelle: [email protected], [email protected], [email protected]

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Punta Conoca No. 36, SM 24
77509 Cancún, Quintana Roo
Mexiko

Tel.: (0052 998) 884 53 33
Fax: (0052 998) 887 12 83
E-Mail: [email protected]

Weitere Vertretungen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Mexiko/DeutscheVertretungen.html

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